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kfd und Gemeinschaft der Gemeinden (GdG)

Im Bistum Aachen koordinieren die Gemeinden die Pastoral auf der Ebene der Kirche am Ort und kooperieren miteinander. Diese Zusammenarbeit vollzieht sich in den Gemeinschaften der Gemeinden (GdG). Die Homepage www.kirche-in-rufnaehe.de enthält Begründungen, Praxisbeispiele und die aktuellen Dokumente und Materialien, die Grundlage und Unterstützung für den Aufbau der Gemeinschaften von Gemeinden und die Gründung der Kirchengemeindeverbände darstellen.


GdG-Pastoral

Die 71 "Gemeinschaften der Gemeinden" (GdG) bilden im Bistum Aachen die Ebene der "Kirche am Ort". Die GdG geben als Planungs- und Entscheidungsebene der kooperativen Pastoral der verschiedenen kirchlichen Orte den Rahmen. Eine zentrale Aufgabe der GdG ist die Klärung, welche Entscheidungen unter Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf dieser Ebene getroffen werden. Darüber hinaus ist die GdG für verschiedene Felder der Pastoral auch eine Handlungsebene. Das pastorale Personal (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent/inn-/en) wird auf der GdG-Ebene eingesetzt. Der vom Bischof ernannte GdG-Leiter leitet das Pastoralteam. In diesem haben alle pastoralen Dienste einen verbindlichen Ort der Zusammenarbeit. Der GdG-Leiter trägt gemeinsam mit dem Kooperationsgremium der Pfarrgemeinderäte Sorge dafür, dass im Raum der GdG eine kooperative und lebensraumorientierte Pastoral entwickelt wird, die die verschiedenen Seelsorgeschwerpunkte und Orte (u.a. Gemeinde-, Krankenhaus-, Schulpastoral) und kirchlichen Akteure (u.a. Dienste und Einrichtungen der Caritas, Verbände, Orden) vernetzt. Unter Einbezug der Verantwortlichen von Pfarreien, Gemeinden, Einrichtungen, von Initiativen der Caritas, Verbänden und Ordensgemeinschaften wird in einem Pastoralkonzept eine mittelfristige Planung und Schwerpunktsetzung des pastoralen Handelns in der GdG vorgenommen. Ausführliche Infos dazu finden Sie unter >> Download: "Gemeinsam auf dem Weg"


kfd-Gruppen: Fusion ja oder nein?

Die neuen Strukturen im Bistum haben keine unmittelbare Auswirkung auf die kfd-Gruppen. D.h. die Verbandsstrukturen müssen nicht geändert oder angepasst werden. Das gilt auch für kfd-Gruppen in einer fusionierten Pfarre. Die Pfarrei bleibt ja als Kirche vor Ort auch erhalten. Es kann aber aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein sich dieser neuen Struktur anzupassen. Da wo Seelsorgeschwerpunkte vernetzt werden und die einzelnen kfd-Gruppen sich immer schwerer tun eigene Vorstände zu finden oder Veranstaltungen für ihre Mitglieder zu organisieren, können unter Umständen durch Zusammenlegungen von Gruppen Ressourcen besser genutzt werden und neue Ideen und Köpfe das verbandliche Leben vor Ort bereichern. Die kfd St. Marien und die kfd Christ-König seien hier als Beispiel genannt. Vor kurzem haben sie sich zur kfd Kempen zusammen geschlossen. Sie versuchen zukünftig die Chancen eines gemeinsamen Weges auszuloten.


Die "Leitlinien der Pastoral in den Gemeinschaften der Gemeinden des Bistum Aachen" werden z.Zt. aktualisiert und fortgeschrieben. Es ist geplant, dass sie im Herbst 2010 in revidierter Fassung veröffentlicht werden.